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Untersucht wurden die mikroklimatischen Auswirkungen durch die Bebauung und der Vergleich verschiedener Varianten von Bebauung zu dem ursprünglichen Planungsentwurf V1.

Windgeschwindigkeiten im ursprünglichen Entwurf V1 Neuer Planungsentwurf V2
Abb. 1: Windgeschwindigkeiten im ursprünglichen Entwurf V1 Abb. 2: Neuer Planungsentwurf V2

Die nördlich angrenzende Frischluftschneise mit Windgeschwindigkeiten zwischen 1,2 bis 2,0 m/s wird in der Variante V1 durch die Bebauung nicht weiter eingeschränkt. Die Veränderungen der Windgeschwindigkeiten bleiben lokal begrenzt und die Funktion der Frischluftschneise für die weiter westlichen Siedlungsgebiete in Richtung der Bochumer Innenstadt bleibt erhalten. Entscheidend ist hier die erwartete Reduktion des Luftaustausches innerhalb der Bebauung auf bis unter 0,2 m/s.

Die Planvariante V2 stellt die maximal verdichtete Bebauungssituation dar. Hier sind die weitreichendsten Veränderungen im direkten Vergleich zur Variante V1 zu erwarten.

Für den Planungsentwurf V2 wurden noch vier weitere Varianten mit unterschiedlicher Verdichtung modelliert:

Belüftungssituation Szenario 1
Abb. 3: Veränderung der Windgeschwindigkeit bei unterschiedlichen Szenarien von V2

Durch die zusätzliche Bebauung im Szenario V2 wird die Frischluftschneise an der Südgrenze lokal beeinträchtigt. Innerhalb der zusätzlichen Bebauung werden die Windgeschwindigkeiten in 2 m Höhe wie zu erwarten um 50 bis 90 Prozent verringert.

Für die Planvariante V2d wurde z.B. auf eine zusätzliche Bebauung westlich der Doppelpunkthäuser verzichtet und die zwei nördlichen Doppelpunkthäuser entfernt. Die Frischluftschneise wird westlich der Doppelpunkthäuser in Richtung der Zufahrtsstraße mit Nord-Süd Verlauf nur sehr kleinräumig (< 50 m) beeinträchtigt.

Die in Planvariante V1 geringen Windgeschwindigkeiten im Bereich des Taleinschnittes zwischen der erweiterten Bebauung und der im Westen angrenzenden Bebauung mit Nordsüd-Verlauf werden hier nicht beeinträchtigt. Der Luftaustausch findet unverändert statt und eine zusätzliche Beeinträchtigung wird vermieden.

Gefördert als "kommunales Leuchtturmvorhaben" durch die Initiative zur Anpassung an den Klimawandel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.